Angela Merkel vor dem umweltpolitischen Offenbarungseid
Bonn – „Wie lange noch lässt sich Bundeskanzlerin Angela Merkel die Demütigungen von CSU-Chef Horst Seehofer beim Umweltgesetzbuch gefallen?“, fragten heute in Berlin die Umweltverbände Deutscher Naturschutzring (DNR), Bund für Umwelt- und Naturschutz Deutschland (BUND), Naturschutzbund Deutschland (NABU) und der Bundesverband Beruflicher Naturschutz (BBN).
Mit immer neuen und längst überholten Argumenten versuchten Seehofer, Wirtschaftsminister Glos und CSU-Bundestagsfraktion die Interessen von Agrarwirtschaft und Industrie auf Kosten des Umweltschutzes durchzusetzen. Besonders dreist ist dabei die Behauptung, das Umweltgesetzbuch sei ein „bürokratisches Monster“. Hier wird offensichtlich gelogen, dass sich die Balken biegen, kritisierten die Umweltverbände. Es sei auch in München längst bekannt, dass die Zusammenlegung der wasser- und immissionsschutzrechtlichen Vorschriften in einer integrierten Vorhabengenehmigung der Wirtschaft jährlich 27,2 Millionen Euro an Bürokratiekosten einsparen. Dies ermittelte der von der Bundesregierung eingesetzte Nationale Normenkontrollrat.
DNR, BUND, NABU und BBN forderten Bundeskanzlerin Merkel auf, dem Treiben Seehofers eine Ende zu setzen, will sie nicht als Versagerin beim Umweltschutz in die Geschichte eingehen.
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Ein einzige Katastrophe, was sich die christlichen Schöpfungsschützer erlauben:
Berlin: Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) hat das Scheitern des Umweltgesetzbuches (UGB) bedauert. „Eines der zentralen Vorhaben der schwarz-roten Regierungskoalition ist von der CSU blockiert worden“, sagte die stellvertretende BUND-Vorsitzende Ulrike Mehl. „Eine große Chance zum besseren Schutz der Natur und für eine zukunftsfähige Entwicklung der Wirtschaft wurde vertan“, sagte sie. Dies bedeute einen enormen Glaubwürdigkeitsverlust für Bundeskanzlerin Angela Merkel, die sich während ihrer Amtzeit als Umweltministerin persönlich für das Umweltgesetzbuch eingesetzt habe.
Die Warnungen vor allem aus der CSU über ein Mehr an Bürokratie durch das UGB seien unberechtigt gewesen. Das einheitliche Umweltgesetzbuch hätte die Genehmigungsverfahren für Bauvorhaben sogar verkürzen und Unternehmen mehr Planungssicherheit geben können.
Nun bestehe die Gefahr, dass es im Umweltrecht auf mittlere Sicht einen Flickenteppich verschiedener Regelungen geben werde. Spätestens ab 2010 ermögliche die Föderalismusreform den Ländern, von bundeseinheitlichen Regeln im Wasser- und Naturschutzrecht abzuweichen. Niedersachsen und Hessen hätten bereits angekündigt, entsprechende Standards senken zu wollen.
„Nun droht ein Wettlauf der Länder bei der Senkung von Umweltstandards. Dies ist unter anderem beim Schutz von Biotopen und beim Gewässerschutz zu befürchten“, so Mehl. „Um Ökologie und Ökonomie miteinander in Einklang zu bringen, sind klare und einheitliche Umweltschutzstandards unabdingbar. Die Bundesregierung hatte sich das Ziel gesetzt, den Rückgang der Artenvielfalt bis 2010 zu stoppen. Das Fehlen eines bundesweit gültigen Umweltgesetzbuches wird sich nachteilig auf den Erhalt der biologischen Vielfalt und den Schutz des Klimas auswirken“, sagte sie.